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OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2017 - 9 N 86.16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 42 Abs 2 VwGO, § 86 Abs 1 WasG BB, § 2a GUVG BB
(Kein) Fortbestehen der Klagebefugnis eines abberufenen Verbandsbeiratsvorsitzenden gegen die Bestätigung eines Gewässerunterhaltungsplans - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 124 VwGO, § 124a VwGO, § 42 VwGO, § 86 WasG BB, § 2a GUVG BB, § 164 BGB
Wasser- und Bodenverband; Gewässerunterhaltungsverband; Verbandsbeirat; untere Wasserbehörde; Feststellungsbescheid; Beiratsvorsitzender; Bekanntgabeadressat; Inhaltsadressat; Klagebefugnis; gesetzliche Prozessstandschaft; gewillkürte Prozessstandschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 20.04.2016 - 5 K 249/14
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2017 - 9 N 86.16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 20.80
Zulässigkeit der Wahlanfechtung durch gewerkschaftliche Spitzenorganisationen - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2017 - 9 N 86.16
Zudem würde eine gewillkürte Prozessstandschaft ein schutzwürdiges Interesse des Klägers erfordern, im eigenen Namen Rechte des Verbandes oder des Verbandsbeirates geltend zu machen (BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 1998 - 6 P 20.80 -, juris, Rn. 23; BVerwGE 61, 334, ); ein solches schutzwürdiges Interesse ist hier nicht erkennbar.